Allgemeine Geschäftsbedingungen
Horvath Gastronomie - Valenciaplatz 2 - 55118 Mainz
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung
von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a. (= Catering),
unabhängig vom Ort der Belieferung (Veranstaltungsraum des Kunden oder bei Dritten), sowie für die
Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage
unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im
Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
Preise, Zahlungen, Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abholpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.
Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden
Löhne und Kosten erhöhen und der Lieferung an den Kunden mehr als 4 Monate verstrichen sind.
Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, so kann diese nach Vereinbarung in Form eines Barschecks
vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich Horvath Gastronomie
vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus
diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.
Der Kunde teilt Horvath Gastronomie 10 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die
Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist
Horvath Gastronomie Catering berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch
Horvath Gastronomie möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl
berechnet.
Auftragsstornierung
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir
5 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%
3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 80%
1 Tag vor dem vereinbarten Liefertermin 90 %
des Auftrages.
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu
stellen.
Vertragsrücktritt
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist Horvath Gastronomie seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Horvath Gastronomie auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist Horvath Gastronomie zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist Horvath Gastronomie berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere von Horvath Gastronomie nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher
Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden;
- Horvath Gastronomie den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Horvath Gastronomie in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
Insofern Horvath Gastronomie nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten
Equipments ist, haftet Horvath Gastronomie nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den
Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist.
Horvath Gastronomie behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
Mängel
Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an.
Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen
Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.
Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages
resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Ansprechpartner von Horvath Gastronomie
mitzuteilen, damit Horvath Gastronomie die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu
beheben.
Termine
Selbstverständlich werden wir alle vereinbarten Termine genauestens einhalten. Gelingt uns dies
im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.
Änderungen
Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt
auftreten.
Mindeswertbestellung
Der Mindestspeisenbestellwert für jeden Auftrag beträgt €150 - netto , die Mindestpersonenzahl 10 Gäste.
Eigentumsklausel
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
Endbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam
oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Mainz. Gegenüber Unternehmern ist der Gerichtsstand Mainz.